Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen BCB Business Consulting Breiteneder GmbH

 

VERGÜTUNG

Sofern nicht anders vereinbart wird das Leistungsentgelt in Form von Tagsätzen berechnet, wobei ein Tagsatz 8 Stunden Arbeitszeit beinhaltet. Ein Tagsatz wird mit EUR 1.600 bemessen. Die Abrechnung erfolgt nach ¼ Stunden., wobei pro Einsatztag mind. 2 Stunden zur Verrechnung kommen. 

Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und exkl. MwSt.

INDEXIERUNG

Die vereinbarten Preise werden jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex (VPI), veröffentlicht von Statistik Austria, per Juni des jeweiligen Jahres angepasst. Die Anpassung erfolgt, indem der aktuelle VPI des Monats Juni herangezogen und mit dem Basiswert verglichen wird. 

AUFWANDS- UND SPESENERSATZ

km – Geld EUR 0,50/km ab/an St. Pölten, Preradovicstraße 29, Österreich. Alternativ Zugticket 1. Klasse.

Flüge nach tatsächlichen Kosten nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Reisezeitpauschale EUR 50/h (abgerechnet nach ¼ h), ab/an Betriebsstätte des Auftragnehmers (dafür keine Berechnung anteiliger Tagsätze).

Übernachtungen EUR 140 (oder entsprechend zur Verfügung gestellt), sofern Rückreise nicht vor 20:00 Uhr an der Betriebsstätte des Auftragsnehmers endet, oder Anreise vor 06:00 beginnen müsste.

Zusätzliche beauftragte Arbeiten nach tatsächlichem Anfall, Abrechnung auf Stundenbasis (1 Tagsatz = 8 Arbeitsstunden).

Externe Kosten, die nicht als Spesen zu werten sind (z.B. externe Gutachten, extern zugekaufte Leistungen) werden mit 5% Aufschlag weiterverrechnet.

AGB FACHVERBAND

Es gelten die vom Fachverband empfohlenen allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberater

https://www.wko.at/service/agb/unternehmensberatung-agb.pdf

VERTRAULICHKEIT

Über interne Informationen wird beidseitig Stillschweigen vereinbart. Auf Aufforderung werden die jeweils übergebenen Informationen gelöscht oder vernichtet.

UNTERLAGEN & INFORMATIONEN

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind auf Anforderung zu löschen, bzw. zu vernichten.

HAFTUNG

Die Haftung von BCB Business Consulting Breiteneder GmbH (BCB) für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. BCB übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn, erwartete aber nicht eingetretene Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter und Folgeschäden. Weiters ist die Haftung der Höhe nach auf 50% des Entgelts für die betroffene Leistung begrenzt. Alle Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in welchem der Auftraggeber von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt hatte.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

 

 

Mit Unterzeichnung des Vertrags erklärt der Auftraggeber, dass alle vorgelegten Unterlagen sowie die gegebenen Informationen zur Durchführung des Projektes vollständig sind und nach bestem Wissen und Gewissen richtig erteilt wurden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Fall, dass falsche bzw. nicht aktuelle Informationen, welche vom Auftraggeber übermittelt wurden, verarbeitet werden.

MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Auftraggeber wirkt aktiv am Projekt mit und wird die für einen reibungslosen Ablauf erforderliche Informationen und Ressourcen unverzüglich bereitstellen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle entsprechenden Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlich, bzw. dienlich sind. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

ZEIT & ORT DER LEISTUNGSERBRINGUNG

Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich. Bei Arbeiten in den Räumlichkeiten des Auftraggebers wird ein entsprechender Raum, bzw. die dafür erforderliche Infrastruktur zur Verfügung gestellt.

WERKNUTZUNG

Das Werknutzungsrecht inklusive aller davon umfassten Verwertungsrechte an sämtlichen von BCB im Zuge der Beauftragung erbrachten Werken verbleibt bei BCB.

Der Auftraggeber erhält das nicht-ausschließliche und unübertragbare Recht, das Werk für interne Zwecke zu nutzen.

REFERENZ

BCB ist berechtigt bearbeitete Projekt in seine Referenzliste aufzunehmen.