Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen BCB Business Consulting Breiteneder GmbH

 

VERGÜTUNG

Sofern nicht anders vereinbart wird das Leistungsentgelt in Form von Tagsätzen berechnet, wobei ein Tagsatz 8 Stunden Arbeitszeit beinhaltet. Ein Tagsatz wird mit EUR 1.600 bemessen. Die Abrechnung erfolgt nach ¼ Stunden., wobei pro Einsatztag mind. 2 Stunden zur Verrechnung kommen. 

Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und exkl. MwSt.

INDEXIERUNG

Die vereinbarten Preise werden jährlich gemäß dem Verbraucherpreisindex (VPI), veröffentlicht von Statistik Austria, per Juni des jeweiligen Jahres angepasst. Die Anpassung erfolgt, indem der aktuelle VPI des Monats Juni herangezogen und mit dem Basiswert verglichen wird. 

AUFWANDS- UND SPESENERSATZ

km – Geld EUR 0,50/km ab/an St. Pölten, Preradovicstraße 29, Österreich. Alternativ Zugticket 1. Klasse.

Flüge nach tatsächlichen Kosten nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Reisezeitpauschale EUR 50/h (abgerechnet nach ¼ h), ab/an Betriebsstätte des Auftragnehmers (dafür keine Berechnung anteiliger Tagsätze).

Übernachtungen EUR 140 (oder entsprechend zur Verfügung gestellt), sofern Rückreise nicht vor 20:00 Uhr an der Betriebsstätte des Auftragsnehmers endet, oder Anreise vor 06:00 beginnen müsste.

Zusätzliche beauftragte Arbeiten nach tatsächlichem Anfall, Abrechnung auf Stundenbasis (1 Tagsatz = 8 Arbeitsstunden).

Externe Kosten, die nicht als Spesen zu werten sind (z.B. externe Gutachten, extern zugekaufte Leistungen) werden mit 5% Aufschlag weiterverrechnet.

AGB FACHVERBAND

Es gelten die vom Fachverband empfohlenen allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberater

https://www.wko.at/service/agb/unternehmensberatung-agb.pdf

VERTRAULICHKEIT

Über interne Informationen wird beidseitig Stillschweigen vereinbart. Auf Aufforderung werden die jeweils übergebenen Informationen gelöscht oder vernichtet.

UNTERLAGEN & INFORMATIONEN

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, dass Dritte nicht Einsicht nehmen können. Die zur Verfügung gestellten Unterlagen sind auf Anforderung zu löschen, bzw. zu vernichten.

HAFTUNG

Die Haftung von BCB Business Consulting Breiteneder GmbH (BCB) für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. BCB übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn, erwartete aber nicht eingetretene Ersparnisse, Schäden aus Ansprüchen Dritter und Folgeschäden. Weiters ist die Haftung der Höhe nach auf 50% des Entgelts für die betroffene Leistung begrenzt. Alle Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in welchem der Auftraggeber von Schaden und Schädiger Kenntnis erlangt hatte.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

 

 

Mit Unterzeichnung des Vertrags erklärt der Auftraggeber, dass alle vorgelegten Unterlagen sowie die gegebenen Informationen zur Durchführung des Projektes vollständig sind und nach bestem Wissen und Gewissen richtig erteilt wurden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Fall, dass falsche bzw. nicht aktuelle Informationen, welche vom Auftraggeber übermittelt wurden, verarbeitet werden.

MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Auftraggeber wirkt aktiv am Projekt mit und wird die für einen reibungslosen Ablauf erforderliche Informationen und Ressourcen unverzüglich bereitstellen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihm alle entsprechenden Informationen erteilt werden und er von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die zur Erfüllung des Auftrages erforderlich, bzw. dienlich sind. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden.

Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

ZEIT & ORT DER LEISTUNGSERBRINGUNG

Der Auftragnehmer bestimmt seinen Arbeitsort und seine Arbeitszeit eigenverantwortlich. Bei Arbeiten in den Räumlichkeiten des Auftraggebers wird ein entsprechender Raum, bzw. die dafür erforderliche Infrastruktur zur Verfügung gestellt.

WERKNUTZUNG

Das Werknutzungsrecht inklusive aller davon umfassten Verwertungsrechte an sämtlichen von BCB im Zuge der Beauftragung erbrachten Werken verbleibt bei BCB.

Der Auftraggeber erhält das nicht-ausschließliche und unübertragbare Recht, das Werk für interne Zwecke zu nutzen.

REFERENZ

BCB ist berechtigt bearbeitete Projekt in seine Referenzliste aufzunehmen.

 

Diese adaptierten AGB sind für Verträge mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit Vertragsdatum ab August 2026 bestimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Auftrag gehen diesen AGB vor.
1. GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSGRUNDLAGEN

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („BCB-AGB“) gelten für sämtliche Beratungs-, Coaching-, Analyse-, Konzeptions-, Projektmanagement- und sonstigen Dienstleistungen der BCB Business Consulting Breiteneder GmbH („BCB“ oder „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des UGB sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts („Auftraggeber“).

1.2 Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung und sonstige projektspezifische Bedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Einzelvertrag. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen BCB-AGB vor.

1.3 Ergänzend gelten die vom Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie der Wirtschaftskammer Österreich empfohlenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung in der Fassung November 2025, soweit der jeweilige Auftrag und diese BCB-AGB keine abweichende Regelung enthalten. Es gilt folgende Rangfolge: (1) individuelle Vereinbarung/Angebot/Auftrag, (2) diese BCB-AGB, (3) ergänzend die genannten WKO-AGB.

1.4 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn BCB diese ausdrücklich zumindest in Textform anerkannt hat. Die jeweils anwendbaren AGB werden dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.

2. LEISTUNGSUMFANG, UNABHÄNGIGKEIT UND DRITTE

2.1 BCB erbringt die vereinbarten Leistungen fachlich unabhängig und eigenverantwortlich. Geschuldet ist die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Beratungsleistung, nicht das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen, finanziellen oder sonstigen Erfolgs, sofern ein solcher Erfolg nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde.

2.2 BCB ist berechtigt, Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Kooperationspartner und sonstige fachkundige Dritte zur Leistungserbringung heranzuziehen. Ein direktes Vertragsverhältnis zwischen solchen Dritten und dem Auftraggeber entsteht dadurch nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

2.3 Rechts-, Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- oder sonstige reglementierte Leistungen sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden und BCB zu deren Erbringung gesetzlich berechtigt ist. Erforderlichenfalls kann BCB nach Abstimmung mit dem Auftraggeber entsprechend befugte externe Fachleute beiziehen.

3. MITWIRKUNGS- UND INFORMATIONSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

3.1 Der Auftraggeber wirkt aktiv am Projekt mit und stellt alle für einen ordnungsgemäßen und effizienten Projektablauf erforderlichen Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner, Zugänge und Ressourcen rechtzeitig zur Verfügung. Dies gilt auch für Umstände, die erst während der Leistungserbringung bekannt werden.

3.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Informationen nach bestem Wissen vollständig, aktuell und richtig sind und dass er zu deren Übermittlung und der für das Projekt erforderlichen Verarbeitung berechtigt ist.

3.3 BCB darf grundsätzlich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen vertrauen, soweit deren Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nicht offensichtlich ist. Auf Verlangen von BCB bestätigt der Auftraggeber wesentliche Angaben in Textform.

3.4 Verzögerungen, Mehraufwendungen oder Leistungsänderungen, die auf verspätete, unvollständige oder unrichtige Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, können eine angemessene Anpassung von Zeitplan und Vergütung erforderlich machen.

4. VERGÜTUNG, ZAHLUNG UND INDEXIERUNG

4.1 Sofern nicht anders vereinbart, wird das Leistungsentgelt nach Zeitaufwand berechnet. Ein Tagsatz umfasst acht Arbeitsstunden und beträgt EUR 1.800,00 netto. Die Abrechnung erfolgt in Einheiten von jeweils 1/4 Stunde; pro Einsatztag gelangen mindestens zwei Arbeitsstunden zur Verrechnung.

4.2 Zusätzlich beauftragte oder außerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs liegende Arbeiten werden nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Basis des vereinbarten Tagsatzes bzw. eines daraus abgeleiteten Stundensatzes abgerechnet. Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

4.3 BCB ist berechtigt, dem Projektfortschritt entsprechende Zwischenabrechnungen zu legen und angemessene Akontozahlungen zu verlangen. Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Rechnungslegung zu.

4.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte und die gesetzlichen Ansprüche auf Ersatz von Betreibungskosten. BCB ist nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen auszusetzen; weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

4.5 Die vereinbarten Tagsätze, Stunden- und Reisezeitentgelte sowie sonstige laufende Vergütungssätze sind wertgesichert. Maßgeblich ist der von Statistik Austria veröffentlichte Verbraucherpreisindex VPI 2020 oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex. Eine Anpassung erfolgt jährlich nach Veröffentlichung des Indexwertes für Juni, erstmals jedoch frühestens zwölf Monate nach Vertragsabschluss. Die prozentuelle Veränderung des Juni-Index gegenüber dem Juni-Index des Vorjahres wird auf die vereinbarten Sätze übertragen; die angepassten Sätze gelten für danach erbrachte Leistungen.

5. AUFWANDS- UND SPESENERSATZ

5.1 Für Fahrten mit dem Kraftfahrzeug werden EUR 0,70 je gefahrenem Kilometer ab und bis zur Betriebsstätte von BCB in St. Pölten verrechnet. Alternativ werden die tatsächlichen Kosten eines Bahntickets 1. Klasse, sowie die Kosten für Individual Taxi verrechnet (keine Sammeltaxis).

5.2 Flugreisen werden ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber und nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

5.3 Reisezeiten werden mit EUR 70,00 je Stunde, abgerechnet in Einheiten von 1/4 Stunde, ab und bis zur Betriebsstätte von BCB verrechnet. Für dieselbe Reisezeit erfolgt keine zusätzliche aliquote Verrechnung eines Tagsatzes.

5.4 Ist eine auswärtige Übernachtung erforderlich, wird eine Übernachtungspauschale von EUR 150,00 pro Nacht verrechnet, sofern der Auftraggeber keine angemessene Unterkunft zur Verfügung stellt. Als erforderlich gilt eine Übernachtung insbesondere dann, wenn eine Rückkehr zur Betriebsstätte von BCB nicht vor 20:00 Uhr möglich wäre oder die Anreise am Folgetag vor 06:00 Uhr beginnen müsste. Notwendige höhere tatsächliche Nächtigungskosten werden nach vorheriger Abstimmung verrechnet.

5.5 Externe projektspezifische Kosten, die nicht als Reise- oder Nebenspesen anzusehen sind, insbesondere externe Gutachten oder zugekaufte Produkte oder Leistungen, werden nach tatsächlichem Aufwand zuzüglich eines Koordinations- und Abwicklungsaufschlages von 10 % weiterverrechnet.

6. ZEIT, ORT UND BERICHTERSTATTUNG

6.1 BCB bestimmt Arbeitsort und Arbeitszeit grundsätzlich eigenverantwortlich, soweit für einzelne Termine, Workshops oder Projektphasen nichts Abweichendes vereinbart wurde. Werden Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht, oder ist die Bereitstellung von Räumlichkeiten zur Durchführung der Aufgaben erforderlich (z.B. Workshops) stellt der Auftraggeber die erforderlichen Räumlichkeiten, Zugänge und technische Infrastruktur zur Verfügung.

6.2 Die Berichterstattung richtet sich nach Art, Umfang und Projektfortschritt. Form, Inhalt und Zeitpunkt von Zwischen- und Schlussberichten werden projektspezifisch vereinbart. Mündliche Arbeitsergebnisse können von BCB auf Wunsch des Auftraggebers schriftlich zusammengefasst werden; maßgeblich ist im Zweifel die jeweils zuletzt übermittelte schriftliche Fassung.

7. EINSATZ KI-UNTERSTÜTZTER SYSTEME

7.1 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass BCB bei der Erbringung seiner Leistungen moderne digitale und KI-unterstützte Systeme und Anwendungen als Arbeitsmittel einsetzen kann. Der Einsatz kann insbesondere zur Strukturierung, Analyse, Zusammenfassung und Aufbereitung von Daten und Informationen, zur Rechercheunterstützung, zur Erstellung und Bearbeitung von Texten, Konzepten, Präsentationen, Tabellen, Grafiken, Bildern und sonstigen Darstellungen sowie zur Unterstützung interner Arbeits- und Qualitätssicherungsprozesse erfolgen.

7.2 KI-Systeme werden unterstützend eingesetzt. Die fachliche Verantwortung für die von BCB gegenüber dem Auftraggeber erbrachte Beratungsleistung verbleibt bei BCB. Wesentliche, dem Auftraggeber als Arbeitsergebnis übermittelte Inhalte werden einer dem jeweiligen Auftrag angemessenen menschlichen Plausibilitäts- und Qualitätskontrolle unterzogen.

7.3 Bei der Verarbeitung vertraulicher oder personenbezogener Informationen berücksichtigt BCB die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen und vertraglichen Anforderungen und trifft angemessene organisatorische und technische Maßnahmen, insbesondere durch Datenminimierung sowie – soweit sachlich sinnvoll – Anonymisierung oder Pseudonymisierung. Der Auftraggeber informiert BCB vor Übergabe, wenn bestimmte Daten aufgrund gesetzlicher, regulatorischer, vertraglicher oder unternehmensinterner Vorgaben nicht in cloudbasierte oder KI-unterstützte Systeme eingebracht werden dürfen.

7.4 Soweit BCB personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter des Auftraggebers verarbeitet, richtet sich der Einsatz externer KI- oder Cloud-Dienste, die Zugriff auf solche Daten erhalten, nach der gesonderten Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO einschließlich der dort vorgesehenen Regelungen zu Unterauftragsverarbeitern und Drittlandübermittlungen.

7.5 Soweit für bestimmte KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte gesetzliche Informations-, Offenlegungs- oder Kennzeichnungspflichten bestehen, werden diese im jeweils erforderlichen Umfang berücksichtigt. Die allgemeine Information über den möglichen KI-Einsatz in diesen AGB ersetzt keine im Einzelfall gesetzlich vorgeschriebene konkrete Kennzeichnung.

8. VERTRAULICHKEIT, UNTERLAGEN UND DATENSCHUTZ

8.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, über sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt gewordenen nicht öffentlichen geschäftlichen, technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Informationen sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

8.2 Nicht von der Geheimhaltungspflicht umfasst sind Informationen, die nachweislich bereits öffentlich bekannt waren, ohne Verletzung einer Verpflichtung öffentlich bekannt werden, dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

8.3 BCB behandelt überlassene Unterlagen und Daten sorgfältig und schützt sie durch angemessene organisatorische und technische Maßnahmen. BCB darf Mitarbeitern und beigezogenen Dritten Informationen nur insoweit zugänglich machen, als dies zur Auftragserfüllung erforderlich ist; diese sind angemessen zur Vertraulichkeit zu verpflichten.

8.4 Nach Beendigung des Auftrages werden überlassene Unterlagen und Daten auf Verlangen gelöscht oder vernichtet, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Interessen zur Rechtsverteidigung oder technisch bedingten Sicherungs- und Backupzyklen entgegenstehen.

8.5 Soweit BCB personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Vertragsparteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO. Die datenschutzrechtlichen Informationspflichten werden in einer gesonderten Datenschutzinformation erfüllt.

9. GEISTIGES EIGENTUM UND NUTZUNGSRECHTE

9.1 Urheber- und sonstige Schutzrechte an von BCB, seinen Mitarbeitern oder beigezogenen Dritten geschaffenen Arbeitsergebnissen, insbesondere Konzepten, Analysen, Berichten, Präsentationen, Texten, Berechnungen, Modellen, Grafiken, Vorlagen und Methoden, verbleiben bei BCB, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9.2 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein nicht ausschließliches, zeitlich grundsätzlich unbeschränktes Recht, die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse für die vertraglich vorgesehenen eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Eine Weitergabe an verbundene Unternehmen, Organe, berufliche Berater, finanzierende Institute oder Behörden ist zulässig, soweit dies dem vereinbarten Zweck entspricht und keine vertraulichen Rechte Dritter verletzt werden.

9.3 Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, kommerzielle Weiterverwertung, Bearbeitung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von BCB. Vorbestehendes Know-how, Methoden, Tools, Modelle und wiederverwendbare Vorlagen von BCB bleiben von der Rechtseinräumung ausgenommen.

9.4 Soweit Arbeitsergebnisse Elemente Dritter oder KI-generierte Bestandteile enthalten, können Rechte nur in jenem Umfang eingeräumt werden, in dem BCB selbst hierzu berechtigt ist. Zwingende Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Drittanbieter bleiben unberührt; auf wesentliche erkennbare Einschränkungen wird BCB hinweisen.

10. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

10.1 BCB ist berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten oder Mängel der eigenen Leistung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zu beheben. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers erlöschen – soweit gesetzlich zulässig – sechs Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung. Der Auftraggeber hat BCB Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben.

10.2 BCB haftet – ausgenommen für Personenschäden sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung – nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt sinngemäß für von BCB beigezogene Dritte. Die Haftung ist mit der Hälfte des Auftragswertes beschränkt.

10.3 BCB haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass vom Auftraggeber bereitgestellte Daten, Unterlagen oder Informationen unrichtig, unvollständig, veraltet oder irreführend waren, sofern deren Mangelhaftigkeit für BCB nicht offensichtlich erkennbar war.

10.4 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend zu machen. BCB haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt sinngemäß für von BCB beigezogene Dritte. Die Haftung ist mit der Hälfte des Auftragswertes beschränkt. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

11. VERTRAGSDAUER, TERMINABSAGEN UND VORZEITIGE BEENDIGUNG

11.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Laufende Beratungs- oder Coachingverhältnisse können nach Maßgabe der jeweiligen Einzelvereinbarung ordentlich gekündigt werden.

11.2 Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einer wesentlichen Vertragsverletzung trotz angemessener Nachfrist, bei erheblichem Zahlungsverzug oder bei begründeten Zweifeln an der Leistungsfähigkeit einer Partei vor, sofern gesetzlich zulässig.

11.3 Unterbleibt die Ausführung vereinbarter Leistungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, behält BCB den gesetzlichen bzw. vertraglich vereinbarten Honoraranspruch unter Anrechnung ersparter Aufwendungen. Für bereits verbindlich reservierte Termine können im Angebot oder Auftrag gesonderte Stornobedingungen vereinbart werden.

11.4 Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige von der betroffenen Partei nicht zu vertretende außergewöhnliche Ereignisse, die die Leistungserbringung vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über Ursache und voraussichtliche Dauer. Dauert die Behinderung länger als 60 Tage an, kann jede Partei den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages aus wichtigem Grund beenden; bereits erbrachte Leistungen sind abzurechnen.

12. REFERENZEN

12.1 BCB ist berechtigt, abgeschlossene Projekte als Referenz für die eigene Unternehmensdarstellung zu verwenden, sofern daraus keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zumindest der Textform, soweit nicht gesetzlich oder ausdrücklich vertraglich eine strengere Form vorgesehen ist. Die individuelle Vereinbarung eines Gerichtsstandes erfolgt zusätzlich ausdrücklich im jeweiligen Angebot, Auftrag oder einer Auftragsbestätigung.

13.2 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz von BCB. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird – soweit gesetzlich zulässig und im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart – das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz von BCB in St. Pölten vereinbart.

13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser BCB-AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen; soweit zulässig, ist eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

14. INKRAFTTRETEN UND FASSUNG

14.1 Diese BCB-AGB gelten für Verträge, die ab August 2026 abgeschlossen werden. Für bereits bestehende Vertragsverhältnisse werden sie nur dann wirksam, wenn ihre Geltung nachträglich ausdrücklich vereinbart wird.

14.2 Änderungen dieser BCB-AGB gelten für bereits abgeschlossene Verträge nur, wenn dies mit dem Auftraggeber vereinbart wird. Für neue Aufträge ist die bei Vertragsabschluss übermittelte Fassung maßgeblich.

15. VERHÄLTNIS ZU DEN ERGÄNZENDEN WKO-AGB

15.1 Zur Klarstellung werden insbesondere folgende Bestimmungen der ergänzend einbezogenen WKO-AGB für Unternehmensberatung, Fassung November 2025, durch diese BCB-AGB ersetzt oder konkretisiert: WKO Punkt 5.2 (Schlussbericht) durch BCB Punkt 6.2; WKO Punkt 9.5 (Datenschutz) durch BCB Punkte 7 und 8 sowie eine allfällige gesonderte Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO; WKO Punkte 10.1 und 10.3 (Honorar, Spesen) durch BCB Punkte 4 und 5; WKO Punkt 11.1 (elektronische Rechnungslegung) durch BCB Punkt 4.3; WKO Punkt 13.2 (Schriftform) durch BCB Punkt 13.1; WKO Punkt 13.3 (Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand) durch BCB Punkt 13.2 und die ausdrückliche Vereinbarung im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Auftragszusatz.

15.2 Im Übrigen bleiben die ergänzend einbezogenen WKO-AGB anwendbar, soweit sie weder dem jeweiligen Einzelvertrag noch diesen BCB-AGB widersprechen.